Dein Weg zum Führerschein B

Bitte beachte die richtige Reihenfolge

 

1. Nothelfer 

Darf nicht älter als 6 Jahre alt sein und ist obligatorisch.

 

2. Lehrfahrausweis-Antrag sorgfälltig ausfüllen.

Der Sehtest darf nicht älter als 24 Monate sein, Nothelfer Ausweis beilegen. Du kannst den Antrag einen Monat vor Erreichen des Mindestalters einsenden!

 

3. Mit dem Dokument zum Einwohneramt (Rathaus) gehen und einreichen!

 Oder direkt zum Strassenverkehrsamt in St.Gallen gehen, dort einreichen.

è Wenn alles OK ist, erhältst du eine gelbe Zulassungskarte, mit welcher du zur Theorieprüfung gehen kannst. (in Mels jeden Mittwoch Nachmittag 13.00 - 14.30h)

 

4. Theorieprüfung

Nach dem Erreichen des Mindestalters von 17 Jahren und der bestandenen Theorieprüfung, erhältst du den Lernfahrausweis mit welchem Du dich hier (Fahrschule) melden kannst.

 

5. VKU

Dieser ist obligatorisch und kann bei uns absolviert werden (4 Abende à 2 Stunden)

Direkt Online Anmeldung unter: VKU-Buchs buchen

 

6. Praktische Führerprüfung

Die Erfahrschule ist da, um dir zu zeigen wie man sich richtig im Verkehr verhält. Dazu sollte man bis zur praktischen Führerprüfung sicher einige Fahrstunden nehmen. Es empfiehlt sich dazu, wenn möglich auch privat zu fahren, um das Gelernte weiter zu üben. Sobald du den 18. Geburtstag gefeiert und den Lernfahrausweis mindestens 1 Jahr hast, kannst du die Führerprüfung ablegen rsp. kannst du dich dazu anmelden!

 

7. Nach bestandener Führerprüfung

Nach der bestandenen Fahrprüfung erhältst du den Führerausweis auf Probe.

Während der Probezeit von 3 Jahren, musst du ein obligatorischen Weiterbildungskurs absolvieren. (WAB)  Nach der klaglosen Probezeit und Erfüllung des Weiterbildungskurses wird dir dein definitiver rsp. unbefristeter Ausweis (FAK -> Führer Ausweis im Kreditkartenformat) ausgestellt.